
PfT-Fördergeld Service vom Handelshof Bitterfeld
Profitieren Sie von einer Förderung für Ihr neues nachhaltiges Heizsystem.
Der PfT-Fördergeld Service untersützt Sie bei der Sanierung oder beim Neubau von Heizungsanlagen vom BAFA Antrag bis zur Auszahlung der Förderung.
Laden Sie sich hier beide Dokumente herunter und senden Sie diese ausgefüllt direkt an uns zurück.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
- Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten PfT-Fördergeld Serviceauftrag inkl. aller Angebote ein.
- Bitte reichen Sie alle betroffenen Angebote welche von der Maßnahme betroffen sind zur Prüfung ein (z. B. Malerarbeiten, Fliesenleger, Estrichbauer, etc.)
- Die Vollmacht zur Beauftragung der Fördermittel muss ausgefüllt und unterschrieben an uns übermittelt werden
- Keine Abschlagszahlungen oder Materiallieferungen bevor der PfT-Fördergeld Service für Sie den Antrag gestellt hat
- Keine Beauftragung des ausführenden Fachhandwerkers vor erfolgreicher Antragstellung.
- Die Förderung zieht sich über mehrere Monate.
- Die Auszahlung erfolgt Rückwirkend.
- Bitte beachten Sie, dass die Förderungsmaßnahme komplett durch Sie vorfinanziert werden muss.
- Eine Kumulierung mit § 35 a & c Einkommenssteuergesetz (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden) ist nicht zulässig.
Was leistet der PfT-Fördergeld Service?
Wir wickeln für Sie die komplette Förderung einer Einzelmaßnahme im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude ab.
Wir prüfen die Fördervoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen und erstellen einen Antrag im BEG-Förderprogramm per Vollmacht.
Im Anschluss nach Vollendung der Baumaßnahme erstellen wir den erforderlichen BEG-Nachweises zur Mittelverwendung für die Auszahlung
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung über 190,00 € zzgl. MwSt. an den Heizungsfachbetrieb. (250,00€ zzgl. MwSt. beim Bezug der Heizungsanlage über anderen Anbieter).
